Landingpages

Landingpage – lieber mit oder ohne (Preisangaben)?

Preisangaben auf einer Landingpage eines Dienstleisters: Sind sie sinnvoll oder senken Sie vielleicht die Conversion-Rate? Tests können diese Frage beantworten. Allerdings ist es auch wichtig, bei Preisangaben den rechtlichen Rahmen zu kennen, in dem man sich bewegen darf. 

Zwei Fragen sind rund um Preisangaben auf Landing-Pages entscheidend. Was ist in Deutschland zulässig, wenn Preisangaben gemacht werden: Ist etwa eine Angabe wie „ab X Euro“ erlaubt? Die zweite Frage: Was bringt eine Preisangabe auf der Landingpage für die Conversion-Rate: Wachstum oder eher ein Schrumpfen? Die erste Frage werde ich hier nur anreißen, da ich Experte der Conversion-Optimierung und kein Rechtsanwalt bin. Ignorieren sollte man diese Frage allerdings nicht. Mit der zweiten beschäftigen wir uns hier etwas ausführlicher. Und hier gibt es, wie leider so oft, keine ganz einfachen Antworten. Aber es gibt sowohl Argumente, die dafür wie solche, die dagegen sprechen. Und beide Gruppen von Argumenten kann man nicht einfach als Unsinn abtun. Beginnen wir aber erst einmal mit rechtlichen Dingen.

Preisangabe ist Pflicht: oder nicht?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, was das konkrete Ziel der Landingpage ist. Ist dort ein konkreter Geschäftsabschluss ohne weitere Verhandlungen möglich (Beispiel: Landingpage für Pizzataxi mit Online-Bestellmöglichkeit), sind Preisangaben Pflicht, nicht zwangsläufig auf der ersten Seite der Landingpage, aber spätestens auf der dahinter liegenden Bestellseite. Zu konkreten Angeboten müssen konkrete Preise genannt werden, wobei der Dienstleister die Regeln der Preisangaben-Verordnung beachten muss. Ab August werden die Regeln des neuen Buttongesetzes hinzukommen.

Die Landingpage eines Dienstleisters kann aber auch dazu dienen, den Besucher erst einmal zur Kontaktaufnahme zu animieren (z.B. Handwerker-Landingpage mit Kontaktformular). In diesem Fall kommt es auf der Landing-Page zu keinem Geschäftsabschluss und die Landingpage wird als reine Werbung eingestuft. Hier steht es dem Werbenden frei, auf seiner Landingpage Preise zu nennen oder nicht. Wer sich dafür entscheidet, wird allerdings wiederum rechtliche Rahmenbedingungen beachten müssen, um sich nicht dem Risiko einer Abmahnung auszusetzen. Das gilt auch bei der Frage, ob Preisangaben wie „ab X Euro“ erlaubt sind. Sie sind für Onlinehändler in der Werbung erlaubt, schreibt etwa Rechtsanwalt Max-Lion Keller 2010 mit Bezug auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg auf der Seite IT-Recht-Kanzlei.de. Das gilt, sofern „das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit diesen Leistungsmerkmalen bereits zu dem angegebenen Mindestpreis zu erhalten“ ist.

Was für Onlinehändler gilt, ist mit einem hohen Maß an Wahrscheinlichkeit auch dem Dienstleister gestattet. Aber Achtung bitte: Diese Informationen dienen einer ersten Orientierung über das Thema und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Juristen.

Preisangaben auf werbender Landingpage – das mögliche Pro

Manchmal besteht eine gewisse Unlust potenzieller Käufer, sich allzu intensiv mit einer Dienstleistung zu beschäftigen, bevor sich überhaupt erst einmal die Frage beantworten lässt, ob die Buchung der Dienstleistung für sie interessant sein könnte (!). Der Preis eines Angebots ist oftmals ein Kriterium, sich für oder gegen eine Annahme zu entscheiden, und die Preisangabe auf der Landingpage bietet dem Besucher dieses Kriterium auf den ersten Blick. Hat die Dienstleistung Interesse geweckt und wirkt auch der Preis attraktiv oder zumindest nicht abschreckend, könnte die Chance auf eine höhere Conversion-Rate steigen. Fehlt die Preisangabe, könnte es diejenigen abschrecken, die sich zwar etwas fürs Angebot interessieren, aber nicht bereit sind, für die Preis-Information weiter zu klicken.

Die Preisangabe kann natürlich insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn der Preis im Vergleich zu vergleichbaren Dienstleistungen auf viele potenzielle Kunden günstig wirkt. Allerdings ist die Sache mit den Preisangaben natürlich nicht immer ganz einfach. Insbesondere bei Dienstleistungen, die von Kunde zu Kunde individuell stark variieren, lassen sich pauschale Preisangaben kaum nennen. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, Preise etwa mit der Angabe „ab X€“ zu veröffentlichen.

Preisangaben auf werbender Landingpage – das mögliche Kontra

Gerade bei einer aus Sicht vieler potenzieller Kunden hochpreisigen Leistung können Preisangaben tatsächlich abschrecken. Prominent auf der Landingpage veröffentlicht, fallen sie oft als erstes ins Auge. Denkt der potenzielle Kunde dann so etwas wie „Oh, das ist aber teuer!“, hat er das im Kopf, ehe er sich erstmals den Argumenten widmet, die für eine Buchung der Dienstleistung sprechen. Das ist dann ein Manko, keine Frage! Möglicherweise ist es also doch besser, vielleicht erst einmal ohne Preisangabe zu werben?

Man sollte es testen!

Als Dienstleister sollte man es einfach einmal austesten, wie Kunden auf ein- und dieselbe Landing-Page, einmal mit und einmal ohne (rechtlich zulässige) Preisangabe reagieren. Auch für so etwas sind A/B Tests schließlich da. Und es gibt durchaus Beispiele im Internet, bei denen eine nachträglich eingefügte Preisangabe die Conversion-Rate deutlich gesteigert hat. Vielleicht ist es bei Ihnen auch so? Oder ganz anders? Finden Sie es heraus!

Der Autor

Julian Kleinknecht - Geschäftsführer & Gründer

Julian Kleinknecht
Geschäftsführer & Gründer

Julian Kleinknecht hat viele Jahre Erfahrung in den Bereichen Web-Analyse und A/B-Testing und teilt sein Wissen oft bei LinkedIn.

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