Für Google Ads Conversion-Tracking, Remarketing und GA4

Consent Mode V2 einrichten & verstehen

Wer nach dem 06. März 2024 weiterhin Google Ads Conversions Tracking nutzen oder Remarketing betreiben möchte, muss den Consent Mode V2 (Google den in der deutschen Übersetzung „Einwilligungsmodus“) implementiert haben.

Für einige Consent Plattformen ist der Consent Mode automatisch aktiv oder lässt sich per Klick aktivieren – hier muss man eigentlich nur überprüfen, ob der Consent Mode richtig funktioniert.

Für selbst erstellte Cookie-Banner oder einfachere CMS- oder Shop-Plugins gilt das nicht. Hier muss der Consent Mode manuell implementiert werden.

Was ist der Consent Mode?

Leider wurde der Begriff „Consent Mode“ (auf deutsch „Einwilligungsmodus“) von Google in der Vergangenheit nicht einheitlich verwendet, was zu großer Verwirrung führt.

Der ursprüngliche Consent Mode (v1, von 2021 bis Anfang 2024): entspricht dem neuen Consent Mode v2 in der Form des „Advanced Mode“. Mit der v2 neu hinzugekommen ist der „Basic Mode“.

Der Unterschied zwischen „Basic Mode“ und „Advanced Mode“?

Die Bezeichnungen sind verwirrend – es handelt sich um zwei komplett unterschiedliche Verfahren. Vor allem ist der „Advanced-Mode“ nicht der besser Consent Mode.

„Basic Mode“: Übersetzung des tatsächlich erteilten Consent in ein einheitliches Format

Der „Basic Mode“ ist im Prinzip nur eine Übersetzung der „Sprache“ der unzähligen Consent-Tools in ein einheitliches Format. Jedes Consent-Tools speichert die Informationen über vom Nutzer erteilte Einwilligungen („Consent“) anders: Manche im dataLayer, manche in Cookies, manche in localStorage.

Der Consent Mode Basic vereinheitlicht diese Informationen nun in vier Einträge („Consent Types“), die jeweils den Wert „denied“ oder „granted“ („abgelehnt“ oder „erteilt“) haben können:

  • ad_personalization (personalisierte Werbung)
  • ad_storage (Speicherung auf dem Nutzer-Client im Zusammenhang mit Werbung)
  • ad_user_data (Senden von Nutzerdaten im Zusammenhang mit Werbung an Google.)
  • analytics_storage (Speicherung auf dem Nutzer-Client für Analysen, Besuchsdauer o.ä.)

An der Ausspielung der Tags – zum Beispiel für Google Ads Conversion Tracking – änder sich durch den Consent Mode „Basic“ nichts. Diese werden weiterhin so wie bisher ausgespielt – wenn alles datenschutzkonform eingerichtet ist also nach der Erteilung der Einwilligung durch den Nutzer.

„Advanced Mode“: Schätzung der Conversions auf Basis eines umstrittenen Datenaustauschs ohne Consent

Im Unterschied zum „Basic Mode“ werden im „Advanced Mode“ bereits vor der Einwilligung des Nutzers (oder bei Ablehnung) Tags ausgespielt, jedoch keine Cookies gesetzt. Wenn der Nutzer zustimmt, werden wie gewohnt Cookies gesetzt.

Anhand von Datentransfers ohne Einwilligung – Google nennt das „Pings“ -, sollen im „Advanced Mode“ Conversions für Besucher modelliert (geschätzt) werden, die keinen Consent gegeben haben. Google kennt aufgrund der ohne Consent versendeten Daten die Menge der tasächlichen Nutzer auf der Seite und rechnet – vereinfacht gesagt . die unter Consent tatsächliche gemessenen Conversions mit einem kleinen Abschlag auf alle Nutzer hoch.

Dieser Datenaustausch dess Consent Mode „Advanced Mode“ ohne bzw. vor Consent ist datenschutzrechtlich äußerst umstritten. Der Einsatz auf der eigenen Website sollte unbedingt mit den Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden bzw. erst nach rechtlicher Beratung erfolgt.

Abgesehen davon bringt die Modellierung des „Advanced Mode“ laut Aussagen von Google nur bei mehr als 700 Google Ads Klick pro Woche (je Sprache) zuverlässig modellierte Daten. Unterhalb dieser Grenze dürfte sich der rechtliche Aufwand für den „Advanced Mode“ kaum lohnen.

Was ändert sich im März 2024 im Vergleich zum „alten“ Consent Mode?

Was bis März 2024 unter dem Begriff Consent Mode verstanden wurde, entspricht dem Consent Mode V2 in der Variante „Advanced Mode“. Der Einsatz des bisherigen Consent Mode (V1) ist ebenso datenschutzrechtlich umstritten wie der „Advanced Mode“ des neuen Einwilligungsmodus.

Neu hinzugekommen in der V2 ist also der „Basic Mode“ des Consent Mode – die Übersetzung der tatsächlich erteilten Zustimmungen in ein einheitliche Format. Der „alte“ Consent Mode hat mit der Bezeichnung „Advanced Mode“ lediglich einen neuen Namen bekommen.

Welche Consent-Tools unterstützen den Consent Mode „Basic“ von Haus aus?

Viele Consent Tools aktivieren den Consent Mode „Basic“ automatisch aktiv oder er lässt sich einfach per Klick aktivieren. Hier muss man eigentlich nur überprüfen, ob der Consent Mode richtig funktioniert.

Diese Consent Tools unterstützen den Consent Mode out-of-the-box:

  • Borlabs 3
  • Commanders Act
  • Complianz (in der kostenpflichtigen Version)
  • Consentmanager
  • Cookie First
  • Cookie Information
  • A/S
  • Cookiebot (Cybot)
  • CookieScript
  • CookieYes
  • Didomi
  • iubenda
  • OneTrust
  • Osano
  • Secure Privacy
  • Sirdata
  • Termly
  • Usercentrics
In Usercentrics lässt sich der Consent Mode in der „Basic“ Variante mit einem Klick aktivieren.

Für selbst erstellte Cookie-Banner oder einfachere Consent Tools als CMS- oder Shop-Plugin gilt das oft nicht. Hier muss der Consent Mode manuell implementiert werden.

Diese Consent Tools und Plugins unterstützen den Consent Mode nicht von Haus aus direkt (Stand März 2024):

  • Complianz (in der kostenlosen Version)
  • Borlabs 2
  • beeclever GDPR legal cookies (Shopify App)
  • GDPR legal Cookie (Shopify App)
  • GDPR Compliance (Shopify App)
  • Real Cookie Banner (WordPress Plugin)
  • Amasty Cookie Consent (GDPR) for Magento 2
  • Cookie Statistic for ACRIS EU Cookie Policy Pro (Shopware Plugin)
  • Klaro Privacy Manager (Open Source Tools)
  • Cookieman (TYPO3)

Trotzdem ist es möglich, den Consent Mode für diese und andere Tools ohne direkte Unterstützung einzurichten (wir können die Einrichtung in kurze Zeit durchführen). Das ist allerdings nicht ganz so einfach wie bei Tools mit einer fertigen Integration out-of-the-box.

Wie kann ich prüfen, ob der Consent Mode „Basic“ richtig funktioniert?

Es gibt vier Möglichkeiten, um zu überprüfen, ob der Consent Mode „Basic“ korrekt implementiert ist.

1) In Google Ads

In Google Ads navigiert man via Zielvorhaben (im neuen Design in der Leiste links) zu Conversions > Zusammenfassung. Dort wählt man eines der Ziele aus.

Falls der Hinweis auf den Einwillungsmodus fehlt, ist der Consent Mode nicht korrekt aufgesetzt.

2) In Google Analytics / GA4

In der Verwaltung (Zahnrad unten links) zu Property-Einstellungen > Datenerhebung und -änderung > Datenstreams navigieren. Dann den passenden Datenstream auswählen.

Im Tab “Einwilligungseinstellungen” findet man zwei Haken, wenn die beiden Parameter ad_personalization und ad_user_data des Consent Modes korrekt eingerichtet wurden:

3) Im Tag Assist (Vorschau des Google Tag Manager)

Im Google Tag Manager die Vorschau öffnen. Am besten in einem Inkognito-Fenster, damit man den Cookie-Banner wie ein neuer Besucher angezeigt bekommt.

Vor der Zustimmung (und bei Verweigern der Cookies) sollten im Tab “Consent” (rechts), die vier Werte auf “denied” gesetzt sein.

Nach der Zustimmung dann auf “granted”:

4) Im dataLayer / in den Entwickler-Tools im Browser

Falls kein Zugriff zum Tag Assist vorhanden ist, kann man die Einrichtung des Consent Mode auch in den Entwickler-Tools („F12“ unter Windows) des Browsers überprüfen. Hierzu in der Konsole den dataLayer betrachten:

Wenn die Werte ein Eintrag für consent zuerst („default“) auf „denied“ und nach Zustimmung des Nutzers auf „granted“ aktualisiert werden ist der Consent Mode korrekt implementiert.

Wie kann ich prüfen, ob der Consent Mode „Advance-Mode“ aktiv ist?

Der Consent Mode in der Variante „Advanced Mode“ lässt sich im Network-Tab der Entwickler-Tools im Browser nachvollziehen (Filter nach „page_view“).

Bereits vor Erteilung des Consent wird ein Aufruf gesendet, der den Parameter gcs=G100 enthält.

Bis hier hin werden keine Cookies gesetzt. Nur wenn der Nutzer nun Consent erteilt, folgt ein zweiter Aufruf mit dem Inhalt gcs=G111. Bisher nicht gesetzte Cookies werden nachträglich gesetzt.

Wenn der Nutzer keinen Consent erteilt, bleibt es bei dem ersten Aufruf bzw. den dann folgenden „Pings“.

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