Praxisguide
Die erweiterte Nutzerverwaltung ist eines der wichtigsten Features der neuen Verwaltungsoberfläche von Google Analytics. In diesem Praxisguide beschreiben wir diese Funktionen ausführlich. Außerdem zeugen wir, wie diese Features sinnvoll angewendet werden können.
Autor
Julian Kleinknecht
Die erweiterte Nutzerverwaltung ist eines der wichtigsten Features der neuen Verwaltungsoberfläche von Google Analytics, die im August 2013 eingeführt wurde. Die beiden großen Neuerungen sind:
In den nächsten beiden Kapiteln beschreiben wir diese beiden neuen Features ausführlicher. Das vierte Kapitel zeigt dann, wie diese Features sinnvoll angewendet werden können.
Vor dem Update der Zugriffsrechte konnte jedem Benutzer nur eine von zwei Arten von Rechte für ein Konto zugewiesen werden:
Dies führte zu mehreren Problemen. Wenn zum Beispiel die Konfiguration einer Implementierung überprüfen sollte, musste der entsprechenden Person Adminrechte zugesprochen werden. Diese Rechte beinhalteten aber auch, dass alle Einstellungen verändert werden konnten. Es konnten beispielsweise Benutzer und sogar das ganze Konto gelöscht werden.
In der aktuellen Version sind nun diese vier Zugriffsrechte verfügbar:
Die ersten drei bauen aufeinander auf, das heißt, die nächste Berechtigung schließt die Rechte der vorigen mit ein. Das vierte Zugriffsrecht ist unabhängig von den anderen drei.
Benutzer mit der Berechtigung „Lesen und ansehen“ können alle Berichte betrachten und die Darstellung der Daten für sich verändern. Dazu können sie zum Beispiel Segmente anlegen, Tabellen filtern und sekundäre Dimensionen hinzufügen.
Außerdem können Benutzer alle Einstellungen einsehen, jedoch nicht verändern. Die entsprechenden Felder sind ausgegraut:
Die Berechtigung Mitarbeiten beinhaltet alle Rechte von „Lesen und ansehen“ und bietet zusätzlich die Möglichkeit sogenannte „Assets“ zu erstellen und zu teilen. Zu den Assets gehören unter anderem:
Hier ein Beispiel von einem Account, der nur die Rechte „Lesen und Ansehen“, jedoch nicht „Zusammenarbeiten“ besitzt. Es können keine öffentlichen Anmerkungen angelegt werden:
Bearbeiten beinhaltet alle Rechte von „Lesen und ansehen“ sowie Mitarbeiten. Zusätzlich können alle administrativen Aufgaben außer der Nutzerverwaltung durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
„Nutzer verwalten“ ist unabhängig von den drei anderen Rollen:
Die Verwaltungsoberfläche sieht deshalb so aus:
Diese Berechtigung ist also vor allem für Personaler interessant, die dafür zuständig sind, dass Daten nicht in falsche Hände fallen. Sie selbst haben jedoch oft kein eigenes Interesse an den Webanalyse-Daten.
Vor dem angesprochenen Update war es in Google Analytics nur möglich, Nutzern entweder einen Administratorzugriff oder einen Lesezugriff auf komplette Konten zu geben. Benötigte jemand nun Zugriff auf die Einstellungen eines Propertys, so musste man ihm Adminzugriff auf das komplette Konto geben. Dadurch waren alle Einstellungen und Daten – auch die der anderen Propertys – einsehbar und sogar veränderbar.
Nach dem Update können die oben beschriebenen Rechte jedoch auf allen drei Ebenen (Konto, Property und Datenansicht) vergeben werden.
Berechtigung „Lesen und analysieren“ nur auf der Ebene der Datenansicht „Al Web Site Data“
Entsprechend findet sich auch in jeder Spalte ein Menüpunkt zur Nutzerverwaltung:
Diese Eigenschaften der Nutzerverwaltung sollten beachtet werden:
Welche Nutzer sollten also welche Rechte erhalten? Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen desto mehr Gedanken muss man sich zu diesem Thema machen.
Vergeben Sie „Bearbeiten“-Zugriffsrechte nicht leichtfertig. Mitarbeiter und Kollegen aus den Onlinemarketing-Disziplinen wie SEO, SEA oder Display sollten keinen Bearbeiten-Zugang erhalten. Es reicht in fast allen Fällen die „Zusammenarbeiten“-Berechtigung.
Auch „normale“ Webanalysten (also nicht der Teamleiter) benötigen in vielen Fällen keinen Bearbeiten-Zugang, da alle Einstellungen auch mit den anderen Berechtigungen angesehen werden können. Wenn Änderungen durchgeführt werden sollen, sollte diese zuvor mit dem Teamleiter abgesprochen werden.
Legen Sie für externe Agenturen (zum Beispiel SEA-Agenturen) eine eigene Datenansicht an, die ausschließlich Daten der SEA-Besucher beinhaltet. Der Praxisguide „Google Analytics: Filter verstehen und richtig einsetzen“ zeigt, wie dies umgesetzt werden kann.
Auf diese Weise verhindern Sie, dass Informationen über Umsätze oder Strategien anderer Kanäle nach außen gelangen.
Die Nutzerverwaltung (Berechtigung „Nutzer verwalten“) sollte nur einigen wenigen Nutzern anvertraut werden. Diese Berechtigung könnte zum Beispiel dem Teamleiter Webanalyse oder Onlinemarketing zugewiesen werden. Niemand sonst sollte Nutzer hinzufügen oder entfernen können. Alle Anfragen für Zugriff auf die Daten müssen dann über ihn/sie laufen.
In großen Unternehmen kann möglicherweise auch die HR-Abteilung diese Aufgabe übernehmen.
[1] Die Vortragsreihe „Google Analytics Dashboards“ zeigt, wie Dashboards effektiv gestaltet und genutzt werden können.
[4] Siehe Praxisguide „Seiten sinnvoll gruppieren“.
[6] Der Praxisguide „Google Analytics: Konto, Property oder Datenansicht?“ erklärt die Unterschiede der verschiedenen Ebenen.